Forschungsgebiete


Meine Forschungsgegenstände sind das deutsche Verfassungsrecht und seine verfassungstheoretische Reflexion, Aspekte der juristischen Zeitgeschichte, rechtsstaatliche Aspekte der öffentlich-rechtlichen Glücksspielregulierung sowie Aspekte der interdisziplinäre Rechtsforschung. Außerdem beschäftige ich mich mit Fragen einer Fachdidaktik der Rechtswissenschaft.

Meinen Schwerpunkt im Bereich des geltenden Verfassungsrechts bildet das Organisationsverfassungsrecht und daraus mit dem Parteien-, Wahl- und Parlamentsrecht vor allem das „Betriebsrecht der Demokratie“ (Pascale Cancik), wobei mich verfassungs- und institutionentheoretische Bezugspunkte besonders interessieren.

Im Bereich des Verwaltungsrechts liegt mein Schwerpunkt auf rechtsstaatlichen Fragen des Glücksspielrechts sowie didaktisch im Bereich des Baurechts.

Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Grundlagenforschung setze ich einen Schwerpunkt auf die Bezüge der Rechtswissenschaft zu den Diskursen der modernen Kulturwissenschaften. Im Kern geht es mir darum, die Angewiesenheit von Recht und Rechtswissenschaft auf vorrationale Praktiken der Normativitätsstiftung zu untersuchen. In den Blick rücken dabei Fragen der Symbol- und Ritualtheorie, Aspekte der kulturellen Vorprägung rechtlicher Begriffe und Institute und der gedächtniswissenschaftlichen Funktion von Recht und Verfassung. Hier werden auch Bezüge zur Verfassungs- und zur juristischen Zeitgeschichte relevant.

 

Forschen am Lehrstuhl


Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, im Forschungsgebiet des Lehrstuhls zu promovieren. Im Hinblick auf die formellen Voraussetzungen zur Promotion ist die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum maßgeblich.

Im Interesse einer qualifizierten Betreuung der Promotionsvorhaben können nur solche Themen betreut werden, die einen deutlichen Bezug zu den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls aufweisen und, sofern sie im Kern dogmatischer Natur sind, einen erkennbaren Theorie- oder Methodenbezug haben.

Sollten Sie Interesse an einer Promotion haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Lehrstuhl auf. Dazu sollten Sie sich vorab Gedanken gemacht haben, welche Themenfelder Ihr besonderes Interesse finden; ein konkreter Themenvorschlag ist indes noch nicht erforderlich. Im gemeinsamen Gespräch können dann geeignete Themenbereiche identifiziert werden.

Maßgeblicher Teil der Promotionsleistung ist aber, dass die Promovierenden einen substantiellen Eigenanteil bei der Identifikation geeigneter Themen und der letztlichen Konkretisierung leisten. Ist ein Thema vorläufig festgelegt, besteht die erste Eigenleistung in der Erstellung eines Berichts zum Stand der Forschung. Nach dessen Abschluss wird erneut und dann endgültig über das Promotionsthema entschieden.

Promotionsbetreuung ist keine Einbahnstraße: Sind Sie zur Promotion angenommen, treffen wir gemeinsam eine Betreuungsvereinbarung, die Pflichten und Rechte im Betreuungsverhältnis für Sie als Promovierende wie für mich als Betreuer festlegt. Zur Schonung ihrer Lebenszeit wird dabei ein realistischer Zeitrahmen für die Erstellung der Promotion vorab festgelegt, an dem sich die weiteren Betreuungsschritte orientieren.